WSK-Internetservice
Stand: 1.
Februar 1998 – Seite 1
§ 1 Allgemeines 1. Die nachstehenden
Geschäftsbedingungen gelten für die Inanspruchnahme der EDV-Anlagen (Server)
und Dienstleistungen der Werbe- und Vermittlungsagentur Stephan Krause (im
folgenden Provider genannt) und für den Betrieb von Servern, die der
Vertragspartner (im folgenden Kunde genannt) dem Provider überläßt
(Online-Leistungen), außerdem für die Lieferung und Wartung von Hard- und
Software sowie für die Erteilung von Auskünften (Service-Leistungen). Der Vertragspartner akzeptiert
diese Bedingungen mit Inanspruchnahme der Leistungen des Providers,
spätestens mit dem Verbindungsaufbau in die vom Provider bereitgestellten
EDV-Anlagen (Server) oder Benutzung gelieferter Waren / Dienstleistungen. Sie
gelten auch für künftige Verträge im Rahmen der laufenden
Geschäftsverbindung. Geschäftsbedingungen des
Kunden, die den hiesigen Geschäftsbedingungen entgegenstehen oder zu Lasten
des Providers von einer gesetzlichen Regelung abweichen, gelten nur bei
ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch den Provider. 2. Sollte eine Bestimmung dieser
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hiervon die
Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der
unwirksamen Regelung werden die Parteien Bedingungen vereinbaren, die wirksam
sind und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe
kommen. 3. Angebote des Providers sind
freibleibend und unverbindlich. Die Übersendung von Vertragsunterlagen,
insbesondere Anmelde- oder Bestellformularen durch den Provider stellt kein
Vertragsangebot dar. Der Provider behält sich vor, den Vertragsabschluß nach
Eingang der Unterlagen von weiteren Voraussetzungen abhängig zu machen oder
nach eigenem Ermessen abzulehnen. 4. Der Kunde ist damit
einverstanden, daß der Provider sämtliche Daten über Abschluß und
Durchführung des Vertrages einer Kreditschutzorganisation bekannt gibt. § 2 Leistungen / Vertragsdauer 1. Online-Leistungen: a) Der Anbieter ermöglicht über
seine oder vom Kunden überlassene Server den elektronischen Abruf sowie die
Bereitstellung von Texten, Daten und graphischen Darstellungen,
einschließlich der Nutzung von Dienstleistungen Dritter und den Zugang zum
Internet. b) Die Bereitstellung dieser
Leistungen setzt den Verbindungsaufbau durch den Kunden zu einem Server durch
Eingabe einer Zugangskennung, die nach Abschluß des Nutzungsvertrages
zugeteilt wird, voraus. Werden unter der Zugangskennung des Kunden dreimal
hintereinander falsche Zugangsdaten registriert, wird die Verbindung
unterbrochen. Eine ggf. erneute Freischaltung bedarf eines schriftlichen
Auftrags des Kunden. c) Der Provider ist berechtigt, den
Zugang zu seinem Server jederzeit zeitlich zu beschränken oder kurzfristig
ganz einzustellen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt und dem Kunden
hieraus kein erheblicher Nachteil erwächst. Dies gilt insbesondere für
Wartungsarbeiten, technische Neuerungen und Behebung von Hard- und
Softwarefehlern. d) Soweit der Provider kostenlose
Leistungen erbringt oder entsprechende Dienste bereitstellt, können diese
Leistungen jederzeit ohne Vorankündigung geändert oder eingestellt werden. 2. Service-Leistungen: a) Ist neben der Lieferung von
Hard- und Software auch deren Wartung vereinbart, beseitigt der Provider auf
Anforderung des Kunden auftretende Störungen und tauscht oder repariert
defekte Teile jeweils nach den produktspezifischen Erfordernissen. Die Leistungen umfassen nicht die
Beseitigung von Störungen, die durch höhere Gewalt, äußere Einwirkungen,
Verschulden des Kunden oder Dritten, unsachgemäße Benutzung durch den Kunden
oder Dritte sowie sonstige Einwirkungen Dritter entstanden sind. Die
Leistungen umfassen auch nicht den Ersatz von Verbrauchsmaterial oder Verschleißteilen sowie Arbeiten im Zusammenhang mit
Standortveränderungen der gelieferten Waren. b)
Ist die Werbung für Internetpräsenzen in Form von Anmeldungen bei
Suchmaschinen, oder Werbung in anderen Online- und Printmedien vereinbart, so
haftet der Provider nicht für den Erfolg der Werbeaktion. Der Provider gewährleistet
lediglich die bestätigte Anmeldung zur Eintragung / bzw. die
Anzeigenschaltung. Schadenersatzansprüche für nicht erfolgte
Suchmaschineneintragungen sind ausgeschlossen. |
c) Soweit telefonische Auskünfte
gegeben werden (Hotline) stellen diese lediglich Empfehlungen dar, die nach
Angabe des Kunden bestmöglich erteilt werden. Soweit nichts anderes
vereinbart, schuldet der Provider keine Beratung vor Ort oder außerhalb der
üblichen Geschäftszeiten. § 3 Pflichten und Obliegenheiten
des Kunden 1. Online-Leistungen: a) Der Kunde darf abgerufene Daten
auf seinem PC speichern und offline weiterverarbeiten, sofern hierdurch nicht
Rechte Dritter verletzt werden. Außerdem ist der Kunde berechtigt,
die vertraglich vereinbarte Speicherkapazität auf den Servern
des Providers nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu nutzen. b) Soweit nicht schriftlich anders
vereinbart, darf der Kunde die Dienste des Providers nur zu eigenen -
nicht gewerblichen - Zwecken nutzen. Die Nutzung durch Dritte oder die
Weiterveräußerung der Zugangsmöglichkeiten bedarf einer schriftlichen
vorherigen Zustimmung durch den Provider. Gestattet der Kunde Dritten den
Zugang zum Server des Providers, haftet der Kunde für sämtliche Schäden und
Kosten, die dem Provider durch diese Nutzung entstehen. c) Der Kunde gewährleistet, daß
durch seine Nutzung des Servers keine gesetzlichen oder behördlichen
Vorschriften verletzt werden und abgerufene wie bereitgestellte Datenbestände
keinen strafbaren oder sonst wie rechtswidrigen Inhalt aufweisen. d) Der Kunde verpflichtet sich,
seine Zugangskennung geheim zuhalten. Er haftet dem Provider für sämtliche
Schäden und Kosten, die durch die Verwendung dieser Zugangskennung verursacht
werden. Dies gilt nicht, wenn dem Kunden an einer mißbräuchlichen Benutzung
durch Dritte kein Verschulden trifft. 2. Service-Leistungen: a) Der Kunde ist verpflichtet, am
Installationsort die produktspezifischen Umfeldbedingungen, die jeweils
geltenden technischen Betriebsbedin-gungen sowie die Bedienungsanleitung des
Herstellers einzuhalten. b) Der Kunde trifft selbst
regelmäßig und darüber hinaus vor Beginn einer Leistung des Providers alle
notwendigen Vorkehrungen zur Sicherung seiner Daten. 3. Der Kunde ist verpflichtet, dem
Provider jegliche Mängel oder Störungen unverzüglich anzuzeigen und alle
Maßnahmen zu treffen, die deren Feststellung, Ermittlung der Ursachen oder
deren Beseitigung ermöglichen. Liegt eine Störung im
Verantwortungsbereich des Kunden, so hat dieser der Provider die durch die
Überprüfung und Beseitigung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. § 4 Preise 1. Die Preise des Providers
verstehen sich ohne Skonti oder sonstige Nachlässe. Sie enthalten nicht Verpackung,
Fracht, Versicherung, Fahrtkosten und Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer). Die
gesetzliche Mehrwertsteuer wird, soweit sie anfällt, in den Rechnungen
gesondert ausgewiesen und ist Bestandteil des Rechnungsbetrages. 2. Sind im Falle des Versandes von
Waren seitens des Kunden keine besonderen Weisungen erteilt, erfolgt
Verpackung, Versicherung und Anfahrtsmittel und -weg nach Ermessen des
Providers. 3. Sind keine Preise vereinbart, so
gilt der im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung durch den Provider gültige
Listenpreis. Sind Preise vereinbart, ist der Provider mangels anderer
schriftlicher Abrede hieran 3 Monate ab Angebotsdatum gebunden.
Preisänderungen, die durch gesetzliche Bestimmungen bedingt sind, bleiben
vorbehalten. 4. Vereinbarte Rabatte entfallen
rückwirkend im Falle von Zahlungsverzug oder wenn gegen den Kunden ein
Insolvenzverfahren beantragt wird. § 5 Zahlung, Abrechnung,
Aufrechung, Abtretung 1. Ist nichts anderes vereinbart,
sind monatliche oder jährliche Zahlungen im voraus fällig. Sonstige Zahlungen
sind innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab dem Datum der Rechnungsstellung
zuzüglich Mehrwertsteuer und ohne Abzüge, zu leisten. Der Kunde erteilt dem
Provider hierzu eine entsprechende Einzugsermächtigung. 2. Bei Zahlungsverzug des Kunden
ist der Provider berechtigt Verzugszinsen mit 3 % jährlich über dem
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Verzugszinsen sind höher oder
niedriger anzusetzen, wenn der Provider
eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden –
AGB´s für gewerbliche Kunden
Stand: 1. Februar 1998 – Seite 2
Eine geringere Belastung
nachweisen. 3. Geleistete Zahlungen des Kunden
werden zunächst auf entstandene Kosten, dann auf etwaige Zinsen, danach auf
die offenen Hauptforderungen nach Wahl des Providers angerechnet. 4. Tritt beim Kunden eine
wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein, ist der
Provider berechtigt, auch die noch nicht fälligen Rechnungen oder gestundete
Zahlungen sofort fällig zu stellen. 5. Der Kunde darf gegen die Forderungen
des Providers nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten
Gegenansprüchen aufrechnen oder mit diesen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. § 6 Lieferungen/Gewährleistung 1. Der Versand von Waren erfolgt -
auch bei frachtfreier Lieferung - auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht
spätestens mit Übergabe der Ware an die den Transport ausführende Person
über. Der Provider ist berechtigt, Transportart und Transportweg nach freiem
Ermessen zu bestimmen. 2. Angaben in Angeboten,
Bestellungen, Auftragsbestätigungen und Produktbeschreibungen stellen keine
vertraglichen Zusicherungen bestimmter Produkteigenschaften dar, soweit dies
nicht ausdrücklich vereinbart ist. 3. Der Provider gewährleistet bei
Warenlieferungen die Freiheit von Fabrikations- und Materialmängeln. Die
Gewährleistung ist ausgeschlossen für natürlichen Verschleiß oder wenn
Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt werden, der Liefergegenstand
unsachgemäß behandelt wird, wenn Änderungen am Liefergegenstand vorgenommen
oder Teile gegen solche ausgewechselt werden, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen. Die Gewährleitung wegen
fehlerhafter Service-Leistungen beschränkt sich auf unentgeltliche
Nachbesserung. Im übrigen gilt Ziffer (5) sinngemäß. 4. Mängelrügen können nur innerhalb
14 Tagen nach Ankunft der Ware schriftlich erhoben werden. Bei verborgenen
Mängeln ist die Rüge schriftlich und unverzüglich nach Feststellung des
Mangels, spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Eintreffen der Ware zu
erheben. Die Beweislast dafür, daß es sich um einen verborgenen Mangel
handelt, trägt der Kunde. 5. Sind Mängelrügen berechtigt,
verpflichtet sich der Provider nach seiner Wahl zur Reparatur nach Einsendung
der Ware durch den Kunden sowie Rücksendung an diesen oder zur Nachbesserung
vor Ort durch einen beauftragten Unternehmer. Der Provider ist nach eigenem
Ermessen auch berechtigt, die Rückvergütung des Kaufpreises oder
Ersatzlieferung des Vertragsgegenstandes vorzunehmen. Für die Ersatzlieferung
gilt ebenfalls Ziff. 3. Schlägt die Nachbesserung oder die
Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde den Vertrag rückgängig machen oder den
Kaufpreis entsprechend mindern. § 7 Leistungsstörungen 1. Vom Provider genannte
Bereitstellungs- und Liefertermine sind im Zweifel unverbindlich. Der Kunde ist
zum Rücktritt vom Vertrag erst dann berechtigt, wenn er nach Eintritt des
genannten Termins ergebnislos eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt
hat. 2. Leistungsverzögerungen aufgrund
höherer Gewalt berechtigen beide Vertragspartner vom Vertrag zurückzutreten,
wenn die Verzögerung länger als einen Monat dauert. Als höhere Gewalt gelten
insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe und Anordnungen,
Energieversorgungs- und Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Unfälle, unvorhergesehene Betriebsstörungen,
auch wenn sie bei Lieferanten oder Betreibern von Rechenanlagen, die für die
Leistungserbringung des Providers notwendig sind, eintreten. 3. Dauert eine Leistungsstörung
länger als drei Kalendertage, ist der Kunde berechtigt, monatliche oder
jährliche Nutzungsentgelte ab dem Zeitpunkt der Leistungsverzögerung
entsprechend zu mindern. Dies gilt nicht im Falle höherer Gewalt oder wenn
der Kunde die Leistungsstörung zu vertreten hat. 4. Ein Ersatz des durch eine
Leistungsstörung oder mangelhafte Ware entstandenen Schadens sowie ein
Schadensersatz wegen Nichterfüllung sind nach Maßgabe des § 8 ausgeschlossen. |
§ 8 Haftung des Providers 1. In allen Fällen einer
Vertragspflichtverletzung, gleich ob eine Haupt- oder Nebenpflicht verletzt
wurde und gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet der Provider auf
Schadenersatz nur dann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, wenn der
entstandene Schaden typischerweise durch die Nutzung des Servers oder die
Inanspruchnahme der Dienste des Providers entstehen kann und wenn der Schaden
durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden ist oder eine
vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt wurde. 2. Für Sach- und Vermögensschäden,
mit deren Eintritt bei Vertragsabschluß vernünftigerweise zu rechnen war, ist
die Haftung außerdem auf einen Höchstbetrag des einjährigen Nutzungsentgelts
begrenzt. 3. Der Provider haftet nicht für
den Inhalt der von seinem Server abgerufenen Daten, für deren fehlerfreie
Übertragung, die Übertragungsgeschwindigkeit sowie deren Vollständigkeit,
Richtigkeit und Aktualität sowie Freiheit von Rechten Dritter. 4. Schadensersatzansprüche des
Kunden verjähren, soweit sie mit Leistungsstörungen oder Sachmängeln im
Zusammenhang stehen, innerhalb von 6 Monaten nach Schadenseintritt, ansonsten
in 2 Jahren ab Schadenseintritt. Lehnt der Provider eine
Schadensersatzforderung des Kunden schrift-lich ab, ist dessen Anspruch
ausgeschlossen, wenn er ihn nicht innerhalb von 3 Monaten gerichtlich geltend
macht. 5. Von den vorstehenden Regelungen
bleiben Ersatzansprüche des Kunden für Fehlen zugesicherter Eigenschaften
unberührt, soweit diese aus den §§ 463, 480 II, 635 BGB begründet sind. § 9 Eigentumsvorbehalt / Pfandrecht 1. Gelieferte Ware bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung
einschließlich der Saldoforderungen auslaufender Rechnung im Eigentum des
Providers. 2. Vorbehaltsware ist von den
übrigen Waren getrennt zu lagern, auf Verlangen des Providers zu kennzeichnen
und gegen Feuer, Wasser, Einbruch und Diebstahl zu versichern. 3. Der Kunde darf die Ware im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeiten, veräußern und vermieten.
Veräußerungen im Rahmen einer vollständigen oder teilweisen
Geschäftsveräußerung oder -Verpachtung sind keine Veräußerungen im
ordnungsgemäßen Geschäftsgang und bedürfen der vorherigen Zustimmung des
Providers. Der Kunde ist nicht berechtigt,
Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Eine
Verarbeitung von Vorbehaltswaren nimmt der Kunde für den Provider vor, ohne
daß ihm hieraus Verpflichtungen entstehen. Der Provider ist jedoch Hersteller
i.S.d. § 950 BGB. 4. Bei Verarbeitung von
Vorbehaltswaren mit anderen, nicht ihr gehörenden Waren steht dem Provider
ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes
der von ihr gelieferten Waren entsprechend der §§ 947, 948 BGB zu. Erwirbt
der Kunde jedoch Alleineigentum an der neuen Sache, ist der Kunde
verpflichtet, dem Provider im Verhältnis des Rechnungswertes der von ihr
gelieferten Waren Miteigentum an der neuen Sache einzuräumen. Der Kunde wird
die Ware für den Provider unentgeltlich verwahren. Soweit sich die Waren im Besitz
eines Dritten befinden, tritt der Kunde seine gegen diesen gerichteten
Ansprüche, insbesondere alle Herausgabeansprüche. schon jetzt an den Provider
ab. Dieser ist berechtigt, jederzeit den Warenbestand selbst oder durch
Dritte aufzunehmen, die Waren aus dem Besitz des Kunden wegzunehmen und zu
diesem Zweck die Räumlichkeiten des Kunden zu betreten. 5. Der Kunde tritt bereits jetzt
die Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware in Höhe des
Wertes der Vorbehaltsware an den Provider ab. Dieser nimmt diese Abtretung
an. Das gleiche gilt für Forderungen aus Verträgen über Dienst- und
Werkleistungen, bei deren Erbringung der Eigentumsvorbehalt erlischt. Soweit der Betrag der im
voraus abgetretenen Forderungen den zu sichernden Anspruch um mehr
als 20 % übersteigt, ist der Provider verpflichtet, in Höhe des
überschießenden Betrages nach eigener Wahl Forderungen zurück / abzutreten. |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden –
AGB´s für gewerbliche Kunden
Stand: 1. Februar 1998 – Seite 3
6. Bei Veräußerung von Waren, an
denen der Provider nach Verarbeitung Miteigentum hat oder ihr ein solches
einzuräumen ist, erfasst die Vorausabtretung einen Forderungsteil in Höhe des
Rechnungswertes der von ihr gelieferten Ware. Dasselbe gilt entsprechend,
wenn Vorbehaltswaren zusammen mit anderen Waren einheitlich veräußert werden
sollten. Bei Verträgen über Dienst- und Werkleistungen, bei deren Erbringung
der Eigentumsvorbehalt erlischt, erfasst die Vorausabtretung einen
Forderungsteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltswaren. 7. Trotz Abtretung bleibt der Kunde
bis auf weiteres ermächtigt, die Forderungen einzuziehen. Er ist jedoch nicht
berechtigt, über diese Forderungen in anderer Weise zu verfügen. Der Provider
hat das Recht, die Ermächtigung zur Einziehung der Forderung jederzeit zu
widerrufen und die Forderung selbst einzuziehen. Er wird jedoch hiervon
Abstand nehmen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
ordnungsgemäß nachkommt. Der Provider kann auch verlangen,
daß der Kunde seine Kunden von der Abtretung benachrichtigt.
Darüber hinaus ist der Kunde dem Provider gegenüber verpflichtet, die Namen
der Kunden und die Höhe der abgetretenen Forderungen anzugeben und ihm all
diejenigen Auskünfte zu erteilen, die erforderlich sind, um die abgetretenen
Forderungen geltend zu machen. 8. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Dritter in die Vorbehaltsware oder in abgetretene Forderungen hat der Kunde
zu widersprechen und dem Provider hierüber unverzüglich
Mitteilung zu machen. Bei Pfändungen ist dem Provider gleichzeitig eine
Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung des
Kunden zu übergeben, aus der hervorgeht, daß die gepfändete Ware unter
Eigentumsvorbehalt steht. Sind Forderungen gepfändet, so hat der Kunde
eidesstattlich zu versichern, daß es sich um Forderungen handelt, die aus dem
Verkauf von Vorbehaltswaren entstanden sind und die an den Provider abgetreten
sind. 9. Im übrigen ist der Kunde
verpflichtet, den Provider jederzeit auf Verlangen Auskunft über den Verbleib
der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren und über die aus dem
Weiterverkauf entstandenen Forderungen zu geben. 10. Kommt der Kunde seinen
Verpflichtungen nicht nach, erfolgt insbesondere eine Zahlung nicht
vertragsgemäß oder gerät der Kunde in Vermögensverfall, ist der Provider
vorbehaltlich seiner weitergehenden Rechte berechtigt, die Herausgabe der
Vorbehaltswaren zu verlangen. Einer Fristsetzung hierzu bedarf es nicht. Die
Rücknahme der Ware gilt nicht als Rücktritt vom Kaufvertrag, es sei denn, dieser
wird vom Provider gesondert schriftlich erklärt. Die Rücknahme berechtigt den
Provider, Gutschriften für gewährte Rabatte um die Aufarbeitungskosten
zu mindern. Nimmt der Provider Vorbehaltsware
in Besitz, ist er berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese durch
freihändigen Verkauf für Rechnung des Kunden zu verwerten oder zu dem Wert,
den die zurückgegebene Ware für sie hat, zu übernehmen. Die
Zahlungsverpflichtungen des Kunden bleiben ansonsten unberührt. Im Falle der
Verwertung haftet der Provider nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 11. Soweit der Kunde eigene Geräte
an den Provider - insbesondere zum Betrieb, zur Wartung oder zur Reparatur -
überläßt, bestellt der Kunde hiermit dem Provider ein vertragliches
Pfandrecht an diesen Gegenständen. Für die Verwertung des Pfandes gilt Ziffer
(10) Abs. 2 sinngemäß. § 10 Allgemeines 1. Für sämtliche Rechte und
Pflichten der Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Bei Wartungsverträgen ist Erfüllungsort der
Installationsort der Anlage. Im Übrigen ist der Sitz des Providers
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen. 2. Sofern der Kunde Kaufmann ist,
gilt für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen der
ausschließliche Gerichtsstand für gewerbliche Kunden Norderstedt. Der Provider ist unbeschadet dessen
berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. |
§ 11 Datenerhebung Vom Kunden werden die zur Identifikation und Abrechnung
erforderlichen Daten erhoben. Die Angabe einer Bankverbindung ist
verpflichtend, um Auszahlungen durchführen zu können. Ebenfalls verpflichtend
ist eine Angabe, ob der Kunde nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz dazu
berechtigt ist, Mehrwertsteuer auszuweisen/zu beziehen oder nicht. Diese für
die Auszahlung erforderlichen Daten können nur einmal pro Jahr zum Jahresende
auf Anfrage per eMail geändert werden und treten erst im nächsten
Geschäftsjahr in Kraft. § 12 Datenschutz Die erhobenen Daten werden vom Provider nur intern benutzt
und gespeichert und nicht an Dritte, unbeteiligte Personen oder Unternehmen
weitergegeben. § 13 Beendigung der Geschäftsbeziehung Provider und die
Programmbetreiber können einen Kunden jederzeit von der Teilnahme an
Partnerprogrammen ausschließen, v. a. wenn einer der folgenden Fälle
eintritt: Problematische, in 6. spezifizierte Inhalte und Technologien,
Versuch der Manipulation, selbsterzeugte Klicks, die über ein anfangs
notwendiges Testen hinausgehen. § 14 Vertragsänderungen Provider kann jederzeit Ergänzungen oder Änderungen an den
AGB´s vornehmen, solange dies an alle betroffenen Kunden kommuniziert wird
(Newsletter). Akzeptiert ein Kunde diese Änderungen nicht, kann er dieses
innerhalb von 4 Wochen kundtun und Nachverhandlungen verlangen. Tut er dies
nicht, gelten die AGB´s als anerkannt. § 15 Kündigung Kündigungen von Dienstleistungs- und Webserververträgen, deren
Laufzeit jeweils 1 Jahr beträgt, müssen von der jeweiligen Partei mindestens einen
Monat vor Ablauf schriftlich - per Einschreiben - gekündigt werden, andernfalls verlängert
sich das Vertragsverhältnis automatisch um ein weiteres Jahr. § 16 Haftung Provider ist weder für die von den Kunden als Banner, Texte,
etc. zur Verfügung gestellten Inhalte und deren Verlinkungen, noch für die
Inhalte der Webseiten der Kunden verantwortlich und haftbar zu machen. Kunden verpflichten sich, den Provider schadlos zu halten.
§ 17 Gerichtsstand Gerichtsstand für gewerbliche Kunden ist Hamburg; diese Bestimmung gilt nicht für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. $ 18 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen der AGB´s ganz oder
teilweise unwirksam sein, bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt. § 19 Regelungsbedarf In allen Fällen, die von diesen AGB´s nicht ausreichend
geregelt sind, gilt das BGB. |